Unser Verband

Herzlich willkommen beim Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) versteht sich als Interessensvertretung für Betreuungs- und Pflegedienste, die stundenweise Leistungen erbringen und nach Zeit abrechnen und sich damit vom Leistungskomplex-System „klassischer“ Pflegedienste ab. Im BBD sind Unternehmen organisiert, die stundenintensive Betreuungs- und Pflegeleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeitenden erbringen. Einen Schwerpunkt bilden die Seniorenbetreuung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit ihrem Angebot an rein nicht-medizinischen Leistungen verstehen sich die im BBD organisierten ambulanten Dienste als Ergänzung des klassischen Pflegeangebots.

Der Anfang 2014 gegründete BBD vertritt die Branche gegenüber Politik, Organisationen und Einrichtungen, Entscheidungsträgern und dem Verbraucher und engagiert sich hier aktiv in Bezug auf die Themen stundenintensiver Pflege und Betreuung. Im Rahmen seiner Aufgaben beteiligt sich der BBD auf Bundesebene u.a. aktiv an relevanten Gesetzgebungsverfahren, der politischen Meinungsbildung und den gesellschaftlichen Entwicklungen. Dazu zählen auch die Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungsangebots, die Digitalisierung der Pflege- und Betreuungsangebote, passende Öffentlichkeitsarbeit und die generationenübergreifende Sicherstellung der Pflege- und Betreuung.

Seine Mitglieder unterstützt der BBD darüber hinaus durch Öffentlichkeitsarbeit, Erfahrungsaustausch, Seminare sowie im Bereich des Qualitätsmanagements.

Die Mitglieder des BBD bewegen sich in einem noch recht jungen, aber stetig wachsenden Markt. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des bevorstehenden Pflegenotstands will der BBD aktiv dazu beitragen, die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern und die Betreuungs- und Versorgungssituation für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu verbessern. Entscheidend ist dafür auch die Definition und Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards.


Ziele und Aufgaben

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) setzt sich für eine Reihe von Zielen ein, um die Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland mithilfe eines spezialisierten, stundenumfassenden Betreuungs- und Pflegeangebots weiter zu verbessern. Im Rahmen dessen möchte der BBD nicht nur gestaltend an der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in Deutschland mitwirken, sondern auch dazu beitragen, die Qualität des Angebots zu sichern.

Kernziele des BBD sind dabei:

Wichtige Säule der Pflegeinfratruktur

Betreuungs- und Pflegedienste, unabhängig von der Art der Zulassung, sind eine wichtige Säule der pflegerischen Versorgung von (hochbetagten) Senioren. Sie ermöglichen vielen Menschen aus anderen Branchen im zunehmend wichtigere Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung eine sinnstiftende berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Durch die Ausbildung zur Betreuungskraft nach §53 b SGB XI ist eine anerkannte Qualifizierung mit verpflichtenden jährlichen Fortbildungen vorhanden.

Die stundenweise Betreuung und Pflege deckt den pflegerisch- und sozial-betreuerischen Bedarf, der klassische, im Minutentakt arbeitende Pflegedienste mit ihren Fachkräften nicht decken können. Gerade in den ersten Jahren der zunehmenden Unterstützungsbedarfe sind Hilfen zur Teilhabe im gewohnten Umfeld, der Tagesgestaltung, des Einkaufens, der Freizeitbeschäftigung und anderer persönlicher Belange elementar. So bleiben die Menschen aktiv und können weiterhin selbstbestimmt ihren Alltag ausgestalten. Durch die gute Zusammenarbeit aller ambulanten Anbieter ist die Leitlinie ambulant vor stationär (§ 3 SGB XI) nachhaltig zu realisieren.

Angleichung der Pflegeleistungen

Stundenumfassend arbeitende Betreuungs- und Pflegedienste sind eine sinnvolle und notwendige Ergänzung klassischer Pflegedienste. Ganz nach dem anerkannten Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt der BBD die Forderung, die ambulanten den stationären Pflegesachleistungen anzugleichen und im Rahmen dessen auch die Kurzzeitpflege zuhause zu ermöglichen.

Pflege und Betreuung bundeseinheitlich umsetzen

Zwar ist das SGB XI Bundesrecht, die Ausführung und die Umsetzung erfolgt jedoch in den Bundesländern und den dortigen Selbstverwaltungen. Pflegerecht ist daher weitestgehend Landesrecht. Das führt zu 16 unterschiedlichen Lebensrealitäten und zu einem Bürokratiemonstrum. Der BBD setzt sich daher dafür ein, die Umsetzung des Pflegerechts wieder bundeseinheitlich vorzunehmen. Nur die operative Umsetzung kann auf Landesebene bleiben. Die eingesparten Kosten sollen in die direkte Pflege und Betreuung der Menschen mit Pflegebedarf investiert werden. Betreuung und Pflege statt unnötige Verwaltungsakte ist das Leitmotiv dabei.

Einsamkeit vermeiden

Da oft mit dem Alter auch die Einsamkeit zunimmt, wächst die Gefahr der Hospitalisierung in der eigenen Wohnung. Dies hat erhebliche Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Senioren. Steigende Kosten im Gesundheitswesen sind die Folge. Die stundenweise Betreuung wirkt hier auch präventiv.

Präventive Hausbesuche als Regelleistungen

Betreuungsdienste unterstützen daher auch das Konzept der präventiven Hausbesuche, um notwendige Bedarfe frühzeitig zu erkennen. Idealerweise zu Zeitpunkten, zu denen der institutionelle Leistungsbedarf gering ist. Dies ist ein wichtiger Präventionsansatz der pflegerischen und betreuerischen Versorgung.

Virtuelle Betreuungsangebote ermöglichen

Einsamkeit im hohen Alter hat verschiedene Gründe. Versterbende Freunde und Bekannte und/oder eingeschränkte Mobilität sind häufige Ursachen. Durch virtuelle Betreuungsangebote, mit denen aktivierend, tagesstrukturierend und gemeinschaftsbildend-kommunikativ diese Entwicklung durchbrochen werden kann, sind daher wichtige Zukunftsthemen. Auch können virtuelle Betreuungsangebote regelmäßig wirtschaftlicher angeboten werden als Präsenzbetreuungen. Daher müssen neben den wichtigen Präsenz-Betreuungen auch virtuelle Betreuungsangebote, sofern sie fachlich-konzeptionell den genannten Anforderungen entsprechen, als durch die Pflegekassen finanzierte Angebote anerkannt werden. Mehr qualitative Betreuung zu konstanten Aufwendungen ist das Ziel.

Faire Wettbewerbs- und Angebotsbedingungen

Faire Wettbewerbs- und Angebotsbedingungen sind ein wichtiger Baustein für die Betreuungs- und auch Pflegedienste. Der Einsatz von s.g. 24-Pflegekräften ohne überprüfte Qualifizierung und Eignung – oft aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern – mittels Entsende- oder Werkverträgen zu nicht überprüften Arbeitsbedingungen in den Pflegehaushalten muss unterbunden werden. Denn Betreuungs- und Pflegedienste unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und Zulassungsbedingungen. Diese dürfen über einen geduldeten grauen Pflegemarkt nicht unterlaufen werden.


Hintergrund

Deutschland zählt weltweit zu den am stärksten alternden Gesellschaften. Der weiterhin zunehmende Anteil älterer Menschen einerseits und die immer weniger werdenden jungen Menschen andererseits führen nicht nur zu Veränderungen in den familiären Strukturen. Damit verbunden sind auch neue Anforderungen an Gesetzgeber, Gesundheits- und Finanzsysteme sowie ein steigender Bedarf an Betreuungsleistungen.

Ergänzend zu den klassischen Pflegeangeboten sowie der Versorgung durch pflegende Angehörige ist so in den letzten Jahren ein zunehmendes Angebot durch spezialisierte Betreuungsdienste entstanden, die für eine personenbezogene, nicht-medizinische Betreuung zu Hause stehen. Ihr Schwerpunkt liegt in der Regel auf der häuslichen Betreuung, der Begleitung außer Haus und hauswirtschaftlichen Hilfen. Anders als bei den klassischen Pflegediensten, die zumeist nach Leistungskomplexen pauschal abrechnen und dadurch teilweise nur wenige Minuten für einen Einsatz zur Verfügung haben, erfolgt bei Betreuungsdiensten eine Abrechnung nach der geleisteten Einsatzzeit. Verfügt ein Betreuungsdienst über eine Pflegekassenzulassung oder eine Registrierung als niederschwelliges Betreuungsangebot, können dafür die Gelder der Pflegekassen verwendet werden.

Mit der Unterstützung von Betreuungsdiensten werden vor allem ältere Menschen in die Lage versetzt, möglichst lange im eigenen Zuhause verbleiben zu können. Dieser Wunsch ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet: Gemäß einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) wünschen sich 94 % der Befragten, auch im hohen Alter im eigenen Zuhause zu bleiben. Je nach der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Anforderungen werden die Leistungen des Betreuungsdienstes öfters auch durch ambulante Pflegedienste ergänzt, wenn beispielsweise auch eine medizinische Versorgung erforderlich ist.