Mindestqualitätstandards

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. ist Inhaber des nachfolgend abgebildeten Qualitätssiegels und gestattet seinen Mitgliedern die Verwendung des
Siegels im Geschäftsverkehr:

BBD Qualitätssiegel

Als Mitglied des Bundesverbandes der Betreuungsdienste e.V. verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Qualitätskriterien des BBD (siehe unten oder Download). Der BBD gestattet Ihnen, das Qualitätssiegel auf der Homepage, in der Email-Signatur und/oder auf dem Briefbogen Ihres Betreuungsdienstes zu nutzen.
Das Qualitätssiegel darf nur von Mitgliedern des BBD und nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des BBD auf Dritte oder Nachfolger übertragen werden. Mit dem Qualitätssiegel kann nur für Betreuungsdienste, nicht jedoch für einzelne Produkt bzw. Dienstleistungen geworben werden.

Das Qualitätssiegel darf nur in der vom BBD genehmigten Form, lesbar und deutlich sichtbar verwendet werden. Das Siegel kann von den Mitgliedern in jeder beliebigen Gesamtgröße unter Wahrung der Proportionen des Siegels benutzt werden. Unten finden sie einen Download für den Antrag auf das Qualitätssiegel.

Mindeststandards

  • Kostenloses Erstgespräch.
  • Schriftlicher Vertrag mit jedem Kunden.
  • Kündigungsfrist max. 1 Monat.
  • Einsatz stornierbar (mind. 1 Tag vorher bis 12:00 Uhr kostenfrei).
  • Erreichbar für Leistungsänderungen und für Beschwerden.
  • Betreuungskräfte sind vor dem ersten Einsatz ausreichend qualifiziert.
  • Bei der Auswahl der Betreuungskraft werden Kundenwünsche angemessen
    berücksichtigt.
  • Betreuungskräfte erhalten bei Ihrem ersten Einsatz bzw. für jeden neuen
    Kunden eine persönliche Einweisung.
  • Dienstleistungen werden nach Möglichkeit von derselben Betreuungskraft
    ausgeführt.

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