Ambulant tätige Honorar-Pflegekräfte regelmäßig nicht selbstständig

Care Invest (Vincentz Verlag) berichtet in einem Beitrag über zwei Urteile des Bundessozialgerichts zur Beschäftigung von Gesundheits- und Pflegeassistenten. Das Bundessozialgericht hat zwei Urteile zur Beschäftigung von Gesundheits- und Pflegeassistenten veröffentlicht. Demnach sind Honorarkräfte regelmäßig abhängig beschäftigt. Mit entsprechenden Folgen für Kunden und die vermittelnden Agenturen (Steuerpflicht, Sozialverischerungspflicht) Den Artikel finden Sie hier.