Impf-Verordnung

Das MAGS NRW hat informiert, dass voraussichtlich am 10. Februar 2021 die Impfungen beim ambulanten Pflegepersonal mit dem Impfstoff von AstraZeneca über die 53 Impfzentren in NRW starten kann. Die Personal der nachfolgend aufgeführten ambulanten Anbietern sollen zeitnah ein Impfangebot erhalten:

  • Ambulante Pflegedienste gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI
  • Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI,
  • Leistungserbringende Personen, die im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI tätig werden,

Die Organisation der Impftermine erfolgt durch den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt. Das Prozedere gestaltet sich unterschiedlich. Daher empfehlen wir die Webseiten der regionalen Gesundheitsbehörden zu nutzen.