Koalitionsvertrag: Ambulante Pflege wird geschwächt 25.11.2021

Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien auf knapp acht Seiten zu den Entwicklungen im Gesundheitswesen und der Pflege verständigt. Die Vorhaben können zu einer deutlichen Schwächung der ambulanten Pflege führen.

An mehreren Punkten im vorgestellten Koalitionsvertrag ist eine deutliche Stärkung stationärer Pflegeangebote erkennbar. Ganz prominent ist am Anfang des Vereinbarungsteils zur Pflege von einer Begrenzung und Absenkung der Eigenanteile in der stationären Pflege die Rede. Auch soll die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. „Von den hohen Belastungen und Eigenanteilen der Menschen, die ambulante Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen, ist wieder nicht die Rede. Und hier sprechen wir von mehr als 80% der Menschen mit Pflegebedarf“, so Thomas Eisenreich, Geschäftsführer des BBD e.V.. Jörg Veil, Vorstandsvorsitzender ergänzt „Die Ausbildungskostenumlage muss auch bei den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten aus Steuermitteln finanziert werden, sonst findet eine massive Ungleichbehandlung der betroffenen Menschen statt.“

Eine weitere Schwächung liegt zudem in der weiterhin fehlenden, regelmäßigen Dynamisierung der Pflegesachleistungen. Der Vertrag sieht eine regelmäßige Dynamisierung nur des Pflegegeldes vor. Steigende Personal- und Sachkosten werden bei ambulanten Dienstleistern in den kommenden Jahren zu weiter steigenden Pflegesätzen führen. Gerade nach Stunden abrechende Dienstleister können nicht durch Arbeitsverdichtungen im Pflegeeinsatz Kostensteigerungen kompensieren. Somit werden ambulant Pflegebedürftige mit immer weiter steigenden Eigenanteilen belastet.

Die angestrebte Gehaltsangleichung von Pflegekräften der stationären Pflege an die Vergütungen der Pflege im Krankenhaus höhlt den Personalstamm der Pflege- und Betreuungskräfte in der ambulanten Pflegeversorgung weiter aus. Thomas Eisenreich: „Damit steigt das Risiko eines Pflegenotstandes in der häuslichen Versorgung erheblich an. Das mit einem vermeintlich rechtssicheren Angebot an 24-Stunden Betreuungen aus Osteuropa zu kompensieren, kann und darf nicht die Lösung sein. Wir brauchen faire Arbeitsgrundlagen für alle nach deutschem Recht arbeitenden Pflegeanbieter!“.

Der BBD kritisiert aber nicht nur, sondern befürwortet ausdrücklich die im Vertrag immer wieder deutlich werdenden Bestrebungen, die Digitalisierung auch in der Pflege nach vorne zu bringen. Auch die Stärkung der Prävention ist eine richtige Entwicklung. Dafür bedarf es aber Rahmenbedingungen, die den ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten die Mitgestaltung ermöglichen.   

Über den BBD

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) ist die Interessensvertretung für mehr als 220 Betreuungsdienste in Deutschland. Im BBD sind seit 2014 Unternehmen organisiert, die Betreuungsleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen stundenweise mit nach deutschem Arbeitsrecht angestellten Betreuungskräften erbringen. Einen Schwerpunkt bilden die Seniorenbetreuung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit ihrem Angebot an rein nicht-medizinischen Leistungen verstehen sich die im BBD organisierten Betreuungsdienste als Ergänzung des klassischen ambulanten Pflegeangebots.

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