Mindestlohn für osteuropäische 24-Stunden Betreuungskräfte – BBD begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung der „Bereitschaftszeiten“ der im Haushalt mitlebenden Betreuungskräfte aus Osteuropa ist konsequent. Die Duldung von Schwarzarbeit und die Ausnutzung der von Betreuungskräften, die 24 Stunden und 7 Tage die Woche permanent bereitstehen, die Betreuung und Pflege im Haushalt durchzuführen, wird damit beendet. Was für den Rettungsdienst, Pflegekräfte, Ärzte und andere Berufsgruppen mit Bereitschaftsdiensten gilt, hat das Bundesarbeitsgericht nun richtigerweise auf die Living-in Kräfte übertragen.

Geschätzt nehmen zwischen 200.000 und 300.000 Familien in Deutschland die Leistungen der osteuropäischen 24-Stunden Betreuungskräfte war. Diese Zahlen spiegeln die Versorgungslücke in der Altenpflege. Plätze in der stationären Pflege sind kaum zu bekommen, das betreute Wohnen ist keine Alternative, da vielfach keine umfassende Betreuung und Pflege angeboten wird. Bei ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten sind ebenfalls Wartezeiten keine Seltenheit.

Die Betreuungsdienste können einen Teil dieser Lücke schließen. Sie arbeiten mit angestellten und sozialversicherten Betreuungskräften. Mit der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Regelungen sind jedoch monatliche Kosten von mindestens 19.000 € verbunden. Im Vergleich: für viele der osteuropäischen Living-in Kräfte werden Monatspauschalen i.H.v. 2.500 – 3.000 € gezahlt.

Hier ist nun die Politik gefragt, die Finanzierbarkeit ambulanter und umfassender Pflege für alle Familien sicherzustellen. Die Duldung der Schwarzarbeit zur Bedarfsdeckung einerseits und zeitgleiche Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung, verbunden mit steigenden Kosten für die Pflegebedürftigen, kann nicht die Lösung sein.

Über den BBD e.V.

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) ist die Interessensvertretung für mehr als 240 Betreuungsdienste in Deutschland. Im BBD sind seit 2014 Unternehmen organisiert, die Betreuungsleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen stundenweise mit nach deutschem Arbeitsrecht angestellten Betreuungskräften erbringen. Einen Schwerpunkt bilden die Seniorenbetreuung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit ihrem Angebot an rein nicht-medizinischen Leistungen verstehen sich die im BBD organisierten Betreuungsdienste als Ergänzung des klassischen ambulanten Pflegeangebots.

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Geschäftsführer
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