Vorteile einer Mitgliedschaft

Immer wieder bedarf es professioneller Unterstützung von branchenerfahrenen Beratern und Anwälten. Der BBD hat für seine Mitglieder mit ausgewählten Kanzleien und Beratungsunternehmen passende Rahmenvereinbarungen geschlossen. 

Sie erhalten zu Beginn der Mitgliedschaft ein Startpaket mit Informationen zum BBD. Auch erhalten Sie die Zugangsdaten zum internen Bereich der Webseite.  

Unseren Mitgliedern steht ein kostenfreier Mitgliederbereich auf unsere Homepage zur Verfügung, wo unter anderem auch Informationen / Dokumente u.a. zu den folgenden Themen liegen:

  • Formularvorlagen
  • Seminar- / Veranstaltungskalender
  • Ausgewählte Rechtsinformationen
  • Gesetzesverweise

Wir bieten ihnen günstigere Rahmenbedingungen bei Vertragspartnern für Versicherungen, Rechtsberatung, Personalsuchen, Büromaterial und andere Bereiche

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Wir bieten regelmäßige Networking Termine an, bei denen Sie sich mit anderen Mitgliedern der Branche austauschen können. Die Landesverbände erweitern den den nationalen Austausch durch landesspezifische Erfahrungsaustausche. 

Häufige Fragen

Fragen zu den Zulassungsverfahren

Der einfachste Weg ist landesrechtliche Anerkennung als Betreuungsdienst. 

Eine volle Ausnutzung der Sachleistungen der Pflegeversicherung ist nur als Betreuungsdienst mit Versorgungsvertrag (§71 Abs 1a SGB XI) möglich. Die Landesverbände der Pflegekassen informieren über die Anforderungen in den jeweiligen Bundesländern. 

Fragen zur landesrechtlichen Anerkennung

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Verfahren und Anlaufstellen. Das jeweilige Gesundheits-/Pflegeministerium kann darüber Auskunft geben. 
Entsprechend der Vorgaben ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen. Bei den Krankenkassen ist zudem eine IK-Nummer zu beantragen. 

Fragen zu den Behörden für 45a Anerkennung

Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Informationen sind über das jeweilige Gesundheits- / Pflegeministerium zu erhalten. Die Registrierung ist meistens relativ durchzuführen.

Fragen zur Zulassung nach §71 Abs. 1a SGB XI

Über die Webseite des jeweiligen Landesverbandes der Krankenkassen ist die federführende Pflegekasse für das Antragsverfahren zu erfragen. Nach einem Antrag auf Versorgungsvertrag muss dann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Die Strukturanforderungen an den Betreuungsdienst lassen sich aus den QPR 1b ableiten. 

Jetzt Mitglied werden

Wenn sie daran interessiert sind bei uns Mitglied zu werden, kontaktieren sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen.

WIR FREUEN UNS AUF SIE!