PUEG – Ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber auch nicht

Einschätzung zum Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG)

27.02.2023

Der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist in Teilen ein Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Anstieg der Sachleistungsbudgets um 5% für die ambulante Pflege zum 01.01.24 und dann perspektivisch zum 01.01.2025 und 01.01.2028 versucht der Gesetzgeber einen Teil der erheblichen Kostensteigerungen, die im ambulanten Bereich vor allem von den Tariftreueregelungen getrieben werden, zu kompensieren. Auch der Ansatz, die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein flexibel nutzbares Gesamtbudget zusammenzuführen, ist ein richtiger Schritt.

„Allerdings ist es nicht mehr als ein Schritt in die richtige Richtung“ so Thomas Eisenreich, Geschäftsführer des BBD. Und weiter: „In den letzten 8 Monaten sind die ambulanten Pflegekosten für die Menschen mit Pflegebedarf um bis zu 20 % gestiegen. Das bedeutet eine erhebliche Kostenbelastung für diese Menschen. Eine Erhöhung um 5% ist damit nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Die Tariftreueregelungen bedeuten eine jährliche, oft erhebliche Steigerung der Pflegekosten. Daher muss aus Sicht des Verbandes auch eine jährliche Anpassung der Sachleistungsbudgets erfolgen, damit die Menschen, die auf Pflege- und Betreuung angewiesen sind, nicht immer höhere Eigenleistungen stemmen oder Sozialhilfe beantragen müssen.

Ein weiterer Kostenschub entsteht aus den steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen. Deren Anstieg schlagen direkt auf die Lohnnebenkosten durch und führen zu einem beschleunigten Anstieg der Kosten für die ambulante und stationäre Pflege. Thomas Eisenreich: „Das Gesetz kannibalisiert direkt einen Teil der angekündigten Entlastung“.

Der BBD plädiert daher dafür, die Sachleistungsbudgets für die ambulante Pflege und Betreuung jährlich zu dynamisieren. Damit kann der Zuschuss der Pflegeversicherung zu den Pflegekosten real einigermaßen stabil gehalten werden. Aus Sicht des BBD ist aber dringend eine grundsätzliche Strukturreform der Pflegeversicherung notwendig. Immer mehr Geld kann die grundlegenden Veränderungsbedarfe nicht nachhaltig übertünchen. Daher arbeitet der Verband zusammen mit anderen Akteuren in mehreren Initiativen mit, um zukunftsweisende Vorschläge zu entwickeln.

Medienkontakt

 

Thomas Eisenreich

Geschäftsführer

Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.

Toyotaallee 47, 50858 Köln

Telefon 02234-209099-80

Mobil 0170-6379446

thomas.eisenreich@bundesverband-betreuungsdienste.de