Datum/Zeit
29.04.2022
08:30 - 12:00
Kategorien
Preisermittlung und Preisgestaltung in ambulanten Betreuungsdiensten
Online-Seminar per Zoom am 29.04.2021 08.30 – 12.00 Uhr
Die abzurechnenden Preise, die für Sachleistungen nach dem § 36 SGB XI vergütet werden, sind mit den Pflegekassen abgestimmt. Doch sind diese auch auskömmlich und welche Preise dürfen für Entlastungsleistungen nach den §§ 45a und 45b oder für Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 abgerechnet werden.
Die Regelungen zur Tariftreue in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten werden die zukünftigen Preise maßgeblich beeinflussen. Hinzu kommt, dass hierdurch die Gehälter der Mitarbeitenden steigen werden. Ist es ein Vorteil, wenn die Preise für Betreuungsleistungen gering bleiben, dafür die Mitarbeitenden aber eine geringere Vergütung bekommen, oder wandern die Mitarbeitenden zu Anbietern, die durch die Tariftreue höhere Gehälter zahlen müssen.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Sie kennen? Wie können die Preise für einzelne Leistungen kalkuliert werden? Welche Kosten dürfen oder müssen berücksichtig werden? Welche Preise dürfen für welche Leistungen den Kunden in Rechnung gestellt werden?
Nachdem Sie die Preise kalkuliert und festgesetzt haben, müssen diese aber auch noch am Markt durchgesetzt und von den Kunden akzeptiert werden.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen neben den rechtlichen Grundlagen, die Möglichkeiten der Kalkulation von Leistungen und Stundensätzen darzulegen. Gemeinsam erarbeiten wir Schritt für Schritt, wie Sie Leistungen kalkulieren können und welche Angaben Sie dazu benötigen. Wir zeigen Ihnen Einflussfaktoren auf und weisen Sie auf mögliche Stolperfallen hin.
Inhalte:
– Rechtliche Grundlagen der Leistungserbringung in ambulanten Betreuungsdiensten
– Ermittlung Personalkosten
– Ermittlung Brutto-, Netto- und Produktivzeit
– Sachkosten
– Kalkulatorische Kosten
– Investitionskosten
– Stundensatz vs. Leistungspreis
– Kalkulationsmodell
– Prospektive Kosten
Referent:
Michael Küppers, Diplom. Kaufm. FH, Pulheim
Herr Küppers führt als Berater seit Jahren für ambulante Dienste deutschlandweit Vergütungsverhandlungen.
Preis:
Der Kostenbeitrag beträgt für BBD-Mitglieder 230,00 € und für Nichtmitglieder 260,00 €. Inkludiert sind Teilnahme und Unterlagen.
Eine Absage ist bis zum 21.04.2022 kostenfrei möglich. Anschließend wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzteilnahme benannt wird.
Sonstiges:
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Damit ausreichend Möglichkeiten zur Beantwortung von Fragen gegeben sind, stehen maximal 15 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die Teilnahme wird in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Der Zoom-Link wird den angemeldeten Teilnehmenden rechtzeitig vorher übersandt.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.