LV Mitteldeutschland: neue SächsPflUVO ab 01.01.2022

03.01.2022

Zum Jahreswechsel ist die bisherige Sächsische Betreuungsangeboteverordnung außer Kraft getreten und durch die

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege
(Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)

ersetzt worden.

Diese kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden (Link). https://www.recht.sachsen.de/vorschrift/19454

Diese gilt vollumfänglich für alle Neuzulassungen von Betreuungs- und Entlastungsdienstleistern.
Bestehende Zulassungen behalten bis zum 31.12.2022 mit dem im Anerkennungsverfahren festgestellten Umfang ihre Gültigkeit.

Folgende Punkte betreffen insbesondere Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungs- und/oder Entlastungsleistungen:

1. Die Zulassung erfolgt für alle niedrigschwelligen Angebote weitestgehend einheitlich

  • Schulungsumfang der Mitarbeitenden vor dem Einsatz 40 Unterrichtseinheiten
  • Für Kombiangebote (Betreuung und Entlastung) mit Inhalten zu Betreuungs- und Entlastungstätigkeiten
  • Für reine Entlastungsangebote mit Inhalten zu Entlastungstätigkeiten

Nach unseren Informationen wird dies auch bei Neuanstellungen in bestehenden Zulassungen erforderlich. Wir haben auch hier nachgefragt.

2. Alle Anbieter müssen eine regelmäßige (mindestens alle zwei Monate) Schulung der eingesetzten Helfer durch Fachkräfte nachweisen

Info: Wir haben bereits angefragt, ob hier auch externe Fachkräfte, z.B. durch Kooperationen, eingesetzt werden können.

3. Alle Anbieter (speziell Einzelunternehmer) müssen eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung darstellen

Info: Wir haben hier ebenfalls nach den genauen Modalitäten, z.B. Kooperationen, nachgefragt.

4. Die Angebote werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Begleitung im Alltag
  • Pflegebegleitung
  • Fahrdienste
  • Sonstiges

5. Die Angebote sind mit einem einheitlichen Entgelt als Pauschalbetrag anzugeben. Lediglich eine vom KSV zu genehmigende Fahrtkostenerstattung ist zusätzlich möglich.

Info: Wir sind zur möglichen Höhe und Gestaltung der Fahrtkosten bereits mit dem KSV im Gespräch. Fragen sind hier:

  • 1. Reine Fahrtkosten (z.B. 30 ct pro km oder Pauschalen
  • 2. Arbeitszeitvergütung für An- und Abreise der Mitarbeitenden

6. Alle Angebote werden mit einem Maximalpreis gedeckelt. Dieser beträgt bei:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen 31,25 €
  • Haushaltsnahen Dienstleistungen 26,00 €

Info: Da unseres Erachtens mit 26,00 € Stundensatz ein wirtschaftliches arbeiten (insbesondere mit der Unklarheit aus Punkt 5) bei sozialverträglichen Löhnen nicht möglich ist, werden wir als Landesverband Mitteldeutschland
Im Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. umgehend eine Nachbesserung fordern.

Wir empfehlen, die ab dem 01.01.2023 auch für bereits zugelassene Unternehmen erforderlichen Punkte zeitnah zu prüfen und umzusetzen. Andernfalls erlischt zum 31.12.2022 die Zulassung.

Sie erhalten weitere Informationen zur konkreten Umsetzung sobald uns diese vorliegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Landesverband Mitteldeutschland.