24-Stundenkräfte

Mindestlohn für osteuropäische 24-Stunden Betreuungskräfte – BBD begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung der „Bereitschaftszeiten“ der im Haushalt mitlebenden Betreuungskräfte aus Osteuropa ist konsequent. Die Duldung von Schwarzarbeit und die Ausnutzung der von Betreuungskräften, die 24 Stunden und 7 Tage die Woche permanent bereitstehen, die Betreuung und Pflege im Haushalt durchzuführen, wird damit beendet. Was für den Rettungsdienst, Pflegekräfte, Ärzte und andere …

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