Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Tariftreueregelungen Stand 19.03.2022

Die Meldefrist für nicht tarifgebundene Einrichtungen wird auf den 30.04.2022 verschoben. Die Anwendungsfrist (01.09.2022) wird vorerst nicht verschoben.

Auch sollen vorerst die pflegetypischen variable Zulagen bei Anwendung der regional üblichen Entgeltniveaus entfallen. Nach unseren Informationen handelt es sich nur um eine Aussetzung

Der GKV-Spitzenverband hat eine aktuelle FAQ-Übersicht zum Thema veröffentlicht. Diese wird laufend aktualisiert.

FAQ GKV TTG 2.0 abgestimmt (Stand: 18.03.2022)

Bitte beachten Sie , dass nach aktuellem FAQ-Stand zukünftig Sachleistungen (z.B. Tankgutscheine, Corporate Benefits, …) nicht in die Entlohnungsberechnung eingerechnet werden dürfen. D.h. eine Umrechnung dieses Anteils auf die stundenweisen Vergütungen ist nicht möglich. 

Zudem dürfen Sonderzahlungen nicht auf die Arbeitsstunden umgerechnet und monatlich anteilig ausgezahlt werden, sofern der einzelne Tarifvertrag dies vorsieht. Die Sonderzahlungen sind entsprechend der Regelungen des Tarifwerks zu berechnen und auszuzahlen.